Formulare - Soziale Teilhabe
Hier finden Sie die Formulare für Anträge auf Leistungen des LWL-Inklusionamtes Soziale Teilhabe. Sie können die Anträge online ausfüllen und versenden. Vollständig ausgefüllte Unterlagen helfen uns dabei, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Eingliederungshilfe
Antrag für volljährige Personen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
Antragsunterlagen Erstantrag
Erstantrag
Für Erstanträge, die mit dem BEI_NRW bearbeitet werden, werden Unterlagen und Informationen benötigt. Die entsprechenden Vordrucke und Hinweise stehen hier zum Ausfüllen und Lesen bereit:
Antragsunterlagen Fortschreibung
Fortschreibung
Für alle auslaufenden Kostenzusagen, die nach Erstantrag mit BEI_NRW ermittelt wurden, ist verbindlich das folgende Verfahren als Übergangslösung bis zur Einführung von BEI_NRW_Digital zu nutzen:
Antragsunterlagen für blinde, hochgradig sehbehinderte und/ oder gehörlose Menschen
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
Anlage für blinde Heimbewohner
Leben Sie in einer Einrichtung und die Kosten werden ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger (z. B. Sozialamt, Pflegekasse) übernommen, benötigen wir auch noch die folgende Anlage:
Anlage Vollmacht
Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu vertreten, benötigen wir die folgende Anlage:
Anlage Fremdkonto
Falls die Leistungen nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden, benötigen wir die folgenden ausgefüllten Anlagen:
Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Antragsunterlagen
… Formulare und Hinweise zum Antrag.
Hilfe bei Krankheit
Bescheinigung über die Leistung von „Hilfe bei Krankheit“ nach dem Fünften Kapitel des SGB XII
Abrechnungshinweise
Hinweise
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für die Gewährung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 – 69 SGB XII durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Stand: 01.07.2012)